Tourismus in Zeiten der Pandemie
Seit einem Jahr hangelt sich Deutschland von Lockdown zu Lockdown. Dabei bezieht sich die Minimierung von Kontakten ausschließlich auf den Bereich der privaten Lebensführung. Mögliche Infektionsquellen am Arbeitsplatz werden kaum betrachtet. Freizeitangebote, die nicht auf körperliche Nähe setzen, wie zum Beispiel Camping oder Urlaub in Ferienhäusern/Ferienwohnungen sind verboten, die Arbeit im Mehr-Personen Büro oder in der Werkstatt bleibt erlaubt. Nähe im Berufsverkehr in den Bussen und Bahnen ist unvermeidbar, der gemeinsame Spaziergang im Parkt wird aber unterbunden. Immer wieder werden Menschen ordnungsrechtlich belangt, weil sie z.B. mit autarken Campern im öffentlichen Raum übernachten und damit gegen das Verbot von touristischen Übernachtungen verstoßen. Der Handwerker, der im Wohnwagen auf der Baustelle übernachtet, handelt dagegen legal. Wir wenden uns gegen diese unlogischen Unterscheidungen. Eine Reise mit dem Camper, bei dem sich ein Haushalt in einer eigenen „Kapsel“ mit einer vollständigen Infrastruktur bewegt, ist deutlich risikoärmer als eine Fahrt mit dem Bus ins Büro. Kontakte beim Einkaufen sind in Kiel genauso zufällig wie in Köln. Der Tourist hat die Möglichkeit auf verkehrsarme Zeiten und Wochenmärkte auszuweichen- anders als der zum Präsenzbetrieb verpflichtete Arbeitnehmer. Ein negativer Schnelltest bei Reiseantritt kann das Risiko minimieren, eine Virusmutation über große Entfernungen zu transportieren – dies sollte aber genauso für Handwerker, LKW-Fahrer und anderen aus beruflichen Gründen Reisenden gelten. Nach einem Jahr, in dem die meisten Menschen auf ihren unmittelbaren Wohnbereich beschränkt waren, besteht ein großes Bedürfnis, andere Landschaften zu erleben und das Gefühl des eingesperrt seins abzuschütteln. Das sicher zu ermöglichen ist sinnvoller und einfacher, als diesem Bedürfnis mit eskalierender Repression entgegenzuwirken. Wir fordern eine sofortige Öffnung der touristischen Angebote, die die sinnvollen Abstands- und Hygienegebote umsetzen können wie Campingplätze und Ferienwohnungen oder Ferienhäuser Beschränkungen der Bundesländer, die die Reisefreiheit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aussetzen lehnen wir ab.
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