Satzung 2025

Die Mitgliederversammlung hat drei wesentliche Änderungen der Satzung beschlossen. Die Änderungen sollen die Vorstandsarbeit vereinfachen, mehr Globis die Mitarbeit ermöglichen und klare Vertretungsregeln schaffen.
Paragraph | Änderung |
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§ 10.1 | Ersetzung durch: „10.1 Der Vorstand besteht aus (…) sowie bis zu fünf Beisitzern. Die Mitgliederversammlung beschließt vor jeder Wahl über die Anzahl der Beisitzer.“ |
§ 10.2 | Ersetzung durch: „10.2 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren in offener Wahl gewählt.“ |
§ 10.4 | Ersetzung durch: „10.4 Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der/die Stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwartin. Jeder der Vorsitzenden ist berechtigt, den Verein allein nach innen und außen zu vertreten. Der/Die Stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwartin sind berechtigt, den Verein gemeinsam nach innen und außen zu vertreten.“ |
Satzung 2025
Beschlossen von der Mitgliederverwaltung in Hachenburg am 28. Juni 2025